FSV BOTTWARTAL e.V.

Modellflugverein

Kenntnisnachweis

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Achtung: Dieser Kenntnisnachweis ist ausschließlich für den Einsatz von Flugmodellen und Multicoptern in Sichtweite im Sport- und Freizeitbereich gültig! Ab dem 01.01.2021 gilt die DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2019/947. Mitglieder des DMFV und des DAeC können diesen Kenntnisnachweis noch bis zum 31.12.2022 nutzen. Voraussichtlich wird er für sie auch nach dem 31.12.2022, im Rahmen einer an DMFV und DAeC zu erteilenden Betriebserlaubnis, weiter Geltung haben. Für Steuerer von Flugmodellen und Multicoptern, die nicht Mitglied des DMFV oder des DAeC sind oder auf DMFV oder DAeC Modellfluggeländen fliegen, kann dieser Kenntnisnachweis nicht angewendet werden. Die Luftsportverbände DMFV und DAeC werden vom Bundesverkehrsministerium oder einer von ihm bestimmten Behörde eine Betriebsgenehmigung gemäß Artikel 16 DVO (EU) 2019/947 erhalten die ggf. weitere oder geänderte Vorgaben enthalten. Sobald diese Genehmigung beim DMFV eingegangen ist, werden die Inhalte des Kenntnisnachweises entsprechend angepasst.

Mit dem am 18. Juni 2021 in Kraft getretenen „Gesetz zur Anpassung nationaler Regelungen an die Durchführungsverordnung (EU) 2019/947 der Kommission vom 24. Mai 2019 über die Vorschriften und Verfahren für den Betrieb unbemannter Luftfahrzeuge“ sind für die Mitglieder von DMFV und DAeC die Regelungen aus der LuftVerkehrs-Ordnung aus 2017 weitestgehend erhalten geblieben und nicht verschärft worden. Außerhalb von Modellfluggeländen mit Aufstiegserlaubnis ist der Kenntnisnachweis für den Betrieb eines Flugmodells in Flughöhen von mehr als 120 Meter über Grund oder mit über 2 Kilogramm Abfluggewicht erforderlich.

Quelle: DMFV Bild Artikel-4